Landkreis Landshut, 7-Tage-Inzidenz über 50: ROT Der Übungs- und Ausbildungsdienst wird eingestellt.
Wie bisher gelten grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen im Feuerwehrdienst: 
➢ Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst 
➢ Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
➢ Meiden von Menschenansammlungen
 ➢ Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
 ➢ Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
 ➢ Husten und Nies-Etikette beachten
 ➢ Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
 ➢ Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
 ➢ Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
 ➢ Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
 ➢ Großzügiges Desinfizieren der Hände
 ➢ Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
 ➢ Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
 ➢ Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
 ➢ Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
 ➢ Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
 ➢ Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
 ➢ Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
 ➢ Minimalisierung des Einsatzpersonals
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung für den Landkreis Landshut
											

 
					



