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Lockdown bis zum 31. Januar 2021:

 

Grundsatz

»Wir setzen auf Sicherheit, wir bleiben geduldig. «

 


Ab Montag, 11.1.2021 gilt:

Lockdown: Verlängerung der geltenden Maßnahmen zunächst bis zum 31. Januar (u. a. Ausgangssperre ab 21:00 Uhr) (siehe Lockdown bis zum 10. Januar 2021: Grundsatz »Wir bleiben zuhause«)
Private Treffen: eigener Hausstand + 1 weitere Person (Ausnahme: Kinder bis einschließlich 3 Jahre)
Schließung von Schulen und Kitas:
  - Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen und Schularten
  - keine Faschingsferien, sondern Nachholung von Unterricht
  - Einrichtung von Notbetreuung (bis Klasse 6, für Förderschulen und Kinder mit Behinderung) und Möglichkeit einer festen Kontaktfamilie zur abwechselnden Kinderbetreuung (für Kinder unter 14 Jahren)
   - Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 Tage für Alleinerziehende)

Hotspots bei lnzidenz > 200 (http://q.bayern.de/hotspots): keine touristischen Ausflüge über 15 km vom Wohnort (Gemeindegrenze)
Einzelhandel: Möglichkeit für Kunden, online oder telefonisch bestellte Ware unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten abzuholen.

 Quelle: http://q.bayern.de/corona-januar-11