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Warnung der Bevölkerung - Probealarm in weiten Teilen Bayerns am 12. September 2019 ab 11.00 Uhr

Am Donnerstag, den 12. September 2019 ab 11:00 Uhr wird die Warnung der Bevölkerung geprobt. In weiten Teilen Bayerns wird das Sirenenwarnsystem getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst.

Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.

Neben dem Sirenensignal werden soweit vorhanden auch andere Warnmittel, wie z. B. Warn-Apps, getestet.

Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Warnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Weitere Informationen zum Probealarm, insbesondere zu den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, Städten und Gemeinden sind abrufbar auf der Homepage des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter

www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/.

Neben Antenne Bayern und dem Bayerischen Rundfunk werden auch viele lokale und regionale Rundfunksender über die Durchführung des Probealarms informieren.

 

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Sirenensignal zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Warnung der BevölkerungAlarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant. 

Quelle: https://www.stmi.bayern.de
Pressemitteilung: https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2019/292/index.php